Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Zwischen

dem Nutzer der Online-Software-Lösung easyWerkstatt

(iF „Nutzer“)

als Verantwortlichen

und

easyWerkstatt

easySAAS GmbH

Haberedt 21

A-4775 Taufkirchen an der Pram

(iF „easyWerkstatt“)

als Auftragsverarbeiter

Präambel

Der Nutzer möchte easyWerkstatt mit den in § 3 genannten Leistungen beauftragen. Teil der

Vertragsdurchführung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere Art. 28

DS-GVO stellt bestimmte Anforderungen an eine solche Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser

Anforderungen schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung, deren Erfüllung nicht gesondert

vergütet wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Verantwortlicher ist gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen