Zwischen
dem Nutzer der Online-Software-Lösung easyWerkstatt
(iF „Nutzer“)
als Verantwortlichen
und
easyWerkstatt
easySAAS GmbH
Haberedt 21
A-4775 Taufkirchen an der Pram
(iF „easyWerkstatt“)
als Auftragsverarbeiter
Der Nutzer möchte easyWerkstatt mit den in § 3 genannten Leistungen beauftragen. Teil der
Vertragsdurchführung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere Art. 28
DS-GVO stellt bestimmte Anforderungen an eine solche Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser
Anforderungen schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung, deren Erfüllung nicht gesondert
vergütet wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Verantwortlicher ist gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen